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MONTAGEBEDINGUNGEN

Diese Montagebedingungen gelten neben unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Reparatur- und Montagearbeiten:

  1. Aufgaben unseres Service-Technikers
    1. Der Service-Techniker hat ausschließlich die Arbeiten durchzuführen, die vorher zwischen Ihnen und uns vereinbart wurden, insbesondere für die Unterrichtung Ihres Personals.
    2. Der Service-Techniker ist nicht berechtigt, rechtsverbindliche Willenserklärungen in unserem Namen abzugeben oder anzunehmen.
  2. Ihre Mithilfe
    1. Sämtliche Maurer-, Maler-, Schmiede-, Schweiß- und eventuelle Maschinenarbeiten sowie die Herstellung elektrischer und sonstiger Anschlüsse führen Sie selbst durch.
    2. Unserem Service-Techniker sind auf Verlangen die üblicherweise für die Aufstellungs-, Wartungs- und Reparaturarbeiten notwendigen Hilfskräfte sowie sämtliche benötigten Hilfsmittel, wie Werkzeuge, Vorrichtungen, Transportmittel, Heizung, Beleuchtung, Betriebskraft und verschließbare Aufbewahrungsgelegenheiten für mitgebrachte Werkzeuge, Kleidung usw., sowie ein geeigneter Aufenthaltsraum einschließlich Waschgelegenheit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Besteller hat ferner unserem Mitarbeiter in unfallgefährdeten Räumen die erforderlichen Schutzanzüge und Schutzvorrichtungen kostenlos zur Verfügung zu stellen.
  3. Haftung
    1. Wir haften nach den Regelungen in unseren AGB.
    2. Der Auftraggeber wird ausreichende Versicherungen für Personen- und Sachschäden, insbesondere für sein Personal, abschließen.
    3. Das Risiko des Transportes von Maschinen, Teilen hiervon und Werkzeugen im Zusammenhang mit der Durchführung von Reparaturen, Demontagen und Montagen sowie Umzügen ist durch eine entsprechende Versicherung durch den Auftraggeber abzudecken.
  4. Arbeitszeit
  5. Die tägliche Arbeitszeit unserer Service-Techniker beträgt 8 Stunden. Für den Fall, dass diese Zeit nach Absprache überschritten wird, berechnen wir für Reise- oder Arbeitsstunden den vereinbarten Montagesatz. Bei Wartezeiten, die im Verantwortungsbereich des Kunden liegen, behalten wir uns im Einzelfall vor, den vereinbarten Montagesatz für Reise-, Weg- und Wartestunden abzurechnen.

  6. Beginn und Dauer der Montage
  7. Die von uns gemachten Angaben über Beginn und Dauer der Montage sind nur annähernd maßgebend und unverbindlich. Überschreitungen der angegebenen Fristen berechtigen den Besteller nicht, Abzüge zu machen oder Schadenersatz zu verlangen.

  8. Unterbrechung oder Verlängerung der Montage
  9. Verzögert sich die Montage, ohne dass wir dies zu vertreten haben, so gehen alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere die Wartezeit und weitere erforderliche Reisen des Service-Technikers, zu Ihren Lasten. Dasselbe gilt, wenn der Liefergegenstand nicht unmittelbar nach Beendigung der Montage in Benutzung bzw. Betrieb genommen wird und deshalb mehrere Hin- und Rückfahrten des Monteurs notwendig werden.

  10. Montageberechnung
  11. Die Wahl des einzusetzenden Personals bleibt uns vorbehalten. Die Montagerechnung beginnt mit der Abreise des Service-Technikers von dem letzten Ort, an dem er eingesetzt war, bzw. von Wiesbaden aus, und endet mit dem Wiedereintreffen in Wiesbaden. Im Falle einer direkten Weiterreise zu der nächsten Montagestelle werden die Abreisekosten entsprechend von uns aufgeteilt.

  12. Arbeitsbescheinigung
  13. Unserem Service-Techniker sind die aufgewendeten Arbeits- und Wartezeiten auf seinem Stundenzettel zu bescheinigen. Etwaige Unrichtigkeiten sind seitens des Bestellers schriftlich zu vermerken. Die Angaben auf dem Stundenzettel werden unseren Rechnungen zugrunde gelegt und sind für beide Teile maßgebend. Verweigert der Besteller die Bescheinigung oder ist es unserem Mitarbeiter aus einem anderen Grunde nicht möglich, die Bescheinigung zu erhalten, werden unserer Rechnung die Angaben in der von unserem Mitarbeiter ausgefüllten Stundenzettel zugrunde gelegt. Eine Durchschrift des Stundenzettels erhält der Besteller zusammen mit unserer Rechnung.

  14. Abnahme
  15. Jede Arbeit ist grundsätzlich nach Beendigung vom Besteller oder dessen Beauftragten abzunehmen und die ordnungsgemäße Übernahme der Maschine oder Anlage unserem Mitarbeiter auf der Arbeitsbescheinigung zu bestätigen. Unterbleibt die Abnahmebestätigung seitens des Bestellers, so gilt die Maschine oder Anlage mit dem Tag der Abreise unseres Service-Technikers als abgenommen, falls der Besteller nicht binnen 8 Tagen nach dessen Abreise schriftlich widerspricht.

  16. Allgemeine Lieferbedingungen und Gerichtsstand
  17. Es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Sie unter www.w-r-brother.de einsehen können.

Stand: 01. September 2023 Rev.01